Bootswesen
Die DLRG-Rettungsboote sind äußerst wichtige Einsatzmittel unserer täglichen Arbeit. Ihre Bedienung und Beherrschung, insbesondere unter schwierigen Einsatzbedingungen, erfordert demnach fundiertes Fachwissen und praktische Fertigkeiten. Beides wird in der Ausbildung zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins vermittelt und muss in einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Bootsführerschein A kann auf den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden und Bootsführerschein B auf den amtlichen Sportbootführerschein See.
Qualifikationen
DLRG Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512))
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Praktische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
Dokumente
DLRG Bootsführerschein B
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511))
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Praktische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil
- Fahrpraxis / Kreuzpeilung
- Seemannschaft
- Motorenkunde
Dokumente





