Bootswesen
Die DLRG-Rettungsboote sind äußerst wichtige Einsatzmittel unserer täglichen Arbeit. Ihre Bedienung und Beherrschung, insbesondere unter schwierigen Einsatzbedingungen, erfordert demnach fundiertes Fachwissen und praktische Fertigkeiten. Beides wird in der Ausbildung zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins vermittelt und muss in einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Bootsführerschein A kann auf den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden und Bootsführerschein B auf den amtlichen Sportbootführerschein See.
Qualifikationen
DLRG Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Theoretische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil schriftlich
Praktische Prüfungsleistungen
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
- Knotenkunde
- Umgang mit PSAgE
Dokumente
DLRG Bootsführerschein B
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Theoretische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil schriftlich
Praktische Prüfungsleistungen
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
- Umgang mit PSAgE
- Knotenkunde
Dokumente





