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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Wasserrettungsgruppe Neckar-Alb findest du hier .

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Wasser-Rettungsdienst

Neben dem Rettungswachdienst der Ortsgruppen in den Frei- und Hallenbädern gibt es auch eine Vielzahl von freien Gewässern an denen gebadet wird. Um bei Unfällen an und in freien Gewässern schnelle Hilfe leisten zu können, wurde im Jahr 1985 die Wasserrettungsgruppe (WRG) Neckar-Alb gegründet.

Hauptaufgabe der WRG ist es, eine schnelle Hilfe rund um die Uhr im Rahmen des Rettungsdienstes für alle Notfälle in und an freien Gewässern der beiden Landkreise zu leisten.

Die WRG wird von den DLRG Bezirken Reutlingen und Tübingen getragen und ist für den Wasser-Rettungsdienst ( Wasserrettung) in diesen beiden Landkreisen zuständig.

 

Wasser-Rettungsdienst in Baden-Württemberg

Der Wasserrettungsdienst in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im

  • Rettungsdienstgesetz - § 2 RDG.

Weitere Grundlagen sind der

  • Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg
  • Bereichspläne der Landkreise

Nach § 2 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen. Die Durchführung des Wasserrettungsdienstes wurde aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land den Landesverbänden Baden und Württemberg  geregelt. 

In den Bereichsausschüssen für den Rettungsdienst werden die Bereichspläne erstellt, auf dieser Grundlage organisieren und führen unsere DLRG-Bezirke den Wasser-Rettungsdienst durch.

Natürlich ausschließlich freiwillig mit ehrenamtlichen Helfern.

Aufgaben und Einsatzarten im Wasser-Rettungsdienst

1. Ertrinkungsunfälle

Bei Personen auf oder unter Wasser, bei denen mit einer Ertrinkungsgefahr jedweder Genese zu rechnen ist oder bereits ein Ertrinkungsgeschehen vorliegt, hat der Wasser-Rettungsdienst eine schnellstmögliche Rettung der betroffenen Personen durchzuführen, medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten und den Notfallpatienten dem bodengebundenen Rettungsdienst oder der Luftrettung zu übergeben.

 

2. Eisunfälle

In den Wintermonaten ist mit einer witterungsabhängigen Frequentierung von Eisflächen auf Seen und Gewässern und dadurch mit einer erhöhten Einbruchgefahr zu rechnen. Im Falle einer eingebrochenen Person, hat der Wasser-Rettungsdienst diese zu orten und aus dem Eis zu retten, sowie medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten. Anschließend ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder an die Luftrettung zu übergeben.

 

3. Unfälle auf dem Eis

In den Wintermonaten kann es auf Eisflächen zu einer witterungsabhängigen Frequentierung von Eisflächen auf Seen und Gewässern und dadurch zu einer Anzahl von Personen auf der Eisfläche kommen. Im Falle von verletzten Personen auf dem Eis kann der bodengebundene Rettungsdienst nicht immer gefahrlos ohne Eigengefährdung den Patienten erreichen. In diesen Fällen übernimmt der Wasser-Rettungsdienst die medizinische Erstversorgung auf dem Eis, sichert den Patienten und sorgt für einen den aktuellen medizinischen Leitlinien gerecht werdenden Transport auf der Eisfläche. Anschließend ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben.

 

4. Boots- und Schiffsunfälle

Bei Boots- und Schiffsunfällen kommt der Wasser-Rettungsdienst zur Rettung und Versorgung von Notfallpatienten zum Einsatz. Nach erfolgter Rettung ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben.

Betroffen sind davon vorwiegend Gewässer mit wassersportlicher Nutzung oder sonstige Wasserstraßen.

Ist ein Boot oder ein Schiff in Brand geraten oder manövrierunfähig und besteht keine akute Gefahr für die Insassen, ist dies keine Aufgabe des Wasser-Rettungsdienstes. Wird die DLRG hier tätig, tut sie das zur Unterstützung der Feuerwehr und nach Anforderung durch den örtlich zuständigen Bürgermeister.

 

5. Tauchunfälle

Kommt eine Person bei einem Tauchgang in eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr, hat der Wasser-Rettungsdienst diese zu retten, medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten und den Notfallpatienten dem bodengebundenen Rettungsdienst oder der Luftrettung zu übergeben.

Entsprechend dem vorliegenden Notfallbild ist eine aufnahmebereite Zielklinik mit Dekompressionskammer durch die Leitstelle frühzeitig abzuklären.

Auf Grund der besonderen Ausbildung und Qualifikation liest der Wasser-Rettungsdienst Tauchcomputer aus und versorgt den bodengebundenen Rettungsdienst mit Fachinformationen im Hinblick auf Tauchunfälle und Taucherkrankheiten.

 

6. Fahrzeug-Unfälle mit eingeschlossenen Personen, auch unter Wasser

Bei Notfällen, bei welchen Personen mit ihrem Fahrzeug (PKW, Boot etc.) in ein Gewässer gestürzt sind oder ungewollt ins oder unter Wasser geraten, sind diese vom Wasser-Rettungsdienst aus der Lebens- oder Gesundheitsgefahr zu befreien und vor der drohenden Ertrinkungsgefahr zu retten.

Nach erfolgter Befreiung und Rettung sind medizinische Sofortmaßnahmen durchzuführen, sowie eine Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu veranlassen.

 

7. Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) auf Wasserflächen und Schifffahrtswegen

Bei Notfällen mit einem erhöhten Aufkommen von Verletzten und/oder Erkrankten, insbesondere auf Personenbeförderungsschiffen auf Seen oder fließenden Gewässern, wird der Wasser-Rettungsdienst mit seinen Einsatzeinheiten eingesetzt, um Patienten schnellstmöglich zu retten, medizinisch zu versorgen, ggf. auch Ärzte und Rettungsdienstpersonal des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Luftrettung zur Versorgung an Bord zu transportieren und/oder Patienten zur Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst und die Luftrettung an einen geeigneten Übergabepunkt zu transportieren.

Entsprechend der jeweiligen Schadenlage sind die wasserrettungsdienstlichen Strukturen in den Planungen und den Einsatzunterlagen abzubilden. 

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